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   BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08   

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https://dejure.org/2010,32365
BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08 (https://dejure.org/2010,32365)
BPatG, Entscheidung vom 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08 (https://dejure.org/2010,32365)
BPatG, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 10 W (pat) 27/08 (https://dejure.org/2010,32365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 PatG, § 213 Abs 1 S 1 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Jahresgebühr

  • rewis.io

    - verschuldete Fristversäumnis - Verschuldensmaßstab

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Jahresgebühr - verschuldete Fristversäumnis - Verschuldensmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08
    Der Umstand, dass die Patentinhaberin den Inhalt ihrer Arbeitsanweisungen oder die tatsächlichen Abläufe möglicherweise nicht vollständig und geschlossen geschildert hat, geht hierbei zu ihren Lasten (vgl. BGH NJW 2008, 3501, 3502).
  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08
    Wird dagegen - wie hier - eine wichtige Frist auch deshalb versäumt, weil der Mandant untätig geblieben ist und folglich keine Entscheidung über die Vornahme einer fristgebundenen Handlung getroffen werden konnte, so trifft ihn ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht

    Auszug aus BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08
    Bei den deutschen Vertretern dürfte allerdings ein schuldhaftes Verhalten zu verneinen sein, da diese Vertreter gemäß der Regelung des § 9 RVG, die auf deutsche Patentanwälte entsprechend anzuwenden ist, berechtigt waren, die Zahlung der 8. Patentjahresgebühr von der Leistung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 143, 145), und diese sich ansonsten - soweit ersichtlich - mit allen ihnen möglichen und zumutbaren Mitteln bemüht hatten, auf die Einhaltung der Zahlungsfrist hinzuwirken.
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08
    Bei der Beurteilung des Verschuldens ist als Maßstab die Beachtung der üblichen, im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt zugrunde zu legen, wobei die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH NJW 1985, 1709, 1710; NJW 2000, 3143 [unter II]; BPatGE 24, 140, 142 ff.; Schulte a. a. O., § 123 Rn. 77 ff. m. w. N.).
  • BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 136/84

    Prüfungspflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung des

    Auszug aus BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08
    Bei der Beurteilung des Verschuldens ist als Maßstab die Beachtung der üblichen, im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt zugrunde zu legen, wobei die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH NJW 1985, 1709, 1710; NJW 2000, 3143 [unter II]; BPatGE 24, 140, 142 ff.; Schulte a. a. O., § 123 Rn. 77 ff. m. w. N.).
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